Allgemeine Info zum Thema Sicherheitsdienst
Der Objektschutz als vorbeugende Maßnahme für Ihr Gebäude
Das jeweilige Objekt wird mit speziell geschultem und qualifiziertes Personal im vorgegebenen Zeitrahmen abgesichert. Die Bewachung des Außenbereiches des Hauses wird beim Objektschutz auf Basis der BADV angeboten. Der Brandschutz ist im Rahmen des Objektschutzes eine weitere Dienstleistung zur Sicherung Ihres Objektes. Der Sicherheitsdienst stellt Experten als Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben sowie auf Wunsch auch Feuerwehrparallelaufschaltungen Zusätzlich wird der Revierdienst für Ihr Objekt angeboten. Das Auf- und Verschließen der Objekte sowie die regelmäßige Sicherheits-Streife in Form von mobilen Streifendiensteinheiten mit Alarmschaltung. Das Zuschalten von Anlagen zur Gefahrenmeldung und moderne Systeme zur Videoüberwachung gemäß VDS-Richtlinien in Kombination mit der gezielten Alarmverfolgung sind eine weitere Möglichkeit, Ihr Objekt zu sichern. Im Einzelhandel wird das Inventar durch das aufmerksame Sicherheitspersonal geschützt und der Laden durch Fachpersonal bei Bedarf rund um die Uhr überwacht, um kostenintensive Diebstahlsdelikte in den Einzelhandelsgeschäften zu vermeiden.
Der Personenschutz als Sicherheitsdienstleistung mit und ohne Objektschutz
Der umfassenden Veranstaltungsservice und der dezente Konferenzschutz sichern Ihre Veranstaltung oder Ihr Meeting ab. Für die Einlasskontrollen werden Ordner und Kassenkontrollen im Rahmen des Crowd Management (nach § 43 Abs.4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStättV) zur Verfügung gestellt. Flughafendienstleistungen sind in diesem Bereich ebenfalls möglich. Zum Beispiel die Fluggastkontrolle als Personenkontrolle nach § 5 LuftSiG oder die Ticketkontrolle bei der Abfertigung der einzelnen Fluggäste. Ergänzend werden Gepäck- sowie Personalkontrollen bei der Flugbesatzung und bei dem Personal am Boden gemäß § 8 und § 9 LuftSiG[1 durchgeführt. Der Personenschutz für Einzelpersonen ist in Kombination mit oder ohne den Objektschutz als Dienstleistung im Sicherheitsmanagement erhältlich. Wir bieten Personenschutz als Sicherheitsdienstleistung mit und ohne Objektschutz.
Die Sicherheitsdienstleistungen beim Objekt- und Werkschutz
Der Wachdienst, die Ein- und Auslasskontrolle bei Veranstaltungen oder als Objekt- und Werkschutz in Verbindung mit Pförtner-Tätigkeiten gehören zu den wichtigen Sicherheitsdienstleistungen. Die Kontrolle der Mitarbeiter und der vorbeugende Brandschutz mit regelmäßigen Kontrollgängen bilden mit der Überwachung der Anlagen zur Gefahrenmeldung eine wichtige Einheit. Die Notruf- und Serviceleitstelle ist an sieben Tagen in der Woche für Sie da, für besonders gefährdete Personen ist der unbewaffnete oder der bewaffnete Schutz der Person nach Absprache verfügbar. Geld- und Werttransporten oder Sicherheitskurierdiensten werden beim Transportwesen gerne vom Sicherheitsdienstleister übernommen.
Das Tätigkeitsfeld der Sicherheitsdienstleister
Der Sicherheitsdienst und das dazu gehörende Tätigkeitsfeld hat sich im Laufe der Jahre erweitert, weil die verstärkte Auslagerung von betrieblichen Sicherheits-Aufgaben aus Zeitgründen an den zuverlässigen Sicherheitsdienst übertragenwird. Kosteneinsparungen sind Sie als Auftraggeber eines der wichtigen Argumenten, die Sicherheitsmitarbeiter extern zu beauftragen. Meistens waren Sie bereits im Objekt tätig sind und verfügen über die Kenntnis der jeweiligen betrieblichen Abläufe mit der dazu gehörenden Schlüsselbefugnis oder arbeiten sich schnell in das Aufgabengebiet
Die Waffensachkunde mit der aktuellen Waffensachkundeprüfung
Der Dienst als Sicherheitsdienstmitarbeiter erfordert manchmal das Tragen einer Waffe, die deutschen Gesetze müssen beachtet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zu möglichen Waffenträgern sind zurzeit von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Grundsätzlich ist die spezielle Waffenausbildung eine gesetzliche Pflicht sobald Sicherheitskräfte des Sicherheitsdienstes aufgrund der Vorgaben im Dienst eine Waffe tragen.
Die Berufsgenossenschaft mit dem Programm für Schießübungen
Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft sind mindestens vier Mal pro Jahr Schießübungen als praktische Übung auf dem dafür genehmigten Schießplatz vorgesehen. Für alle Waffenträger im Sicherheitsunternehmen ist die Teilnahme an den Schießübungen der Berufsgenossenschaft Pflicht. In Zeiten, in denen die Waffen nicht gebraucht werden, lagern Sie beim Sicherheitsunternehmen und werden erst dann an den ausgewählten Mitarbeiter übergeben werden, wenn er alle Vorgaben zum Tragen einer Waffe erfüllt und einen Einsatz mit Waffe übernehmen soll. Das Waffenrecht regelt in Deutschland den Umgang mit den Waffen und der dazu gehörenden Munition. Es schreibt den Nachweis einer Waffensachkunde zwingend vor. Der verpflichtende Nachweis wird bei der Waffensachkundeprüfung durch jeden Waffenträger des Sicherheitsdienstes erbracht. Der Sicherheitsdienst-Mitarbeiter hat den Waffensachkundenachweis erfolgreich absolviert, sobald er die entsprechende Prüfung bestanden hat oder seine aktuelle Sachkunde an der Waffe mit andere anerkannten Ausbildung in diesem Bereich nachweist. Für die Vorbereitung auf die Waffen-Sachkundeprüfung wird der Mitarbeiter des Sicherheits-Dienstes mit der passenden Literatur und vorbereitende Fachseminare unterstützt. Die Fachseminare zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung werden von speziellen Verbänden, Interessengemeinschaften oder Vereinen angeboten.